Personalverband öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins

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22.02.2011 Umstellung Lohnauszahlungszeitpunkt (RA 2011/426-0300)

/Portals/7/docs/APO Info zum RA Umstellung Zeitpunkt Lohnzahlung.pdf

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22.02.2011 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Umstellung des Lohnauszahlungszeitpunktes per 1. Januar 2012 von "im Voraus" zu "im Nachhinein" wird zugestimmt.
  2. Die dadurch entstehende zeitliche Lohnlücke wird durch die  Auszahlung des 13. Monatslohnes ausgeglichen. Der Jahreslohn bleibt aufgrund der zeitlichen Verschiebung unverändert
  3. Das Amt für Personal und Organisation, das Schulamt und die Misukschule werden beauftragt, die Mitarbeitenden über diese Änderung zu informieren.
  4. Die Lohnbüros werden ermächtigt, in Ausnahmen einen zinslosen Lohnvorschuss in der maximalen Höhe eines Monatslohnes zu gewähren. Der Vorschuss ist innerhalb von längstens 12 Monaten zurückzuzahlen.


            PVL-Stellungnahme:
            /Portals/7/docs/Stellungnahmen/PVL Stellungnahme zur Abänderung 
                des Lohnauszahlungszeitpunktes (RA seitens APO).pdf



 
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